Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Endless Fahrzeugveredelung bzw. Endless Webstore GmbH
Hinterdörfer Weg 9, 74921 Helmstadt-Bargen
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und vorvertraglichen Schuldverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber. Der Geschäftsbereich umfasst sämtliche auf der Webseite http://www.endless-fahrzeugveredelung.de/leistungen angebotenen Leistungen, insbesondere die Fahrzeugaufbereitung, Lackschutzfolierung, Scheibentönung, den Einbau von Ambientebeleuchtungen und Fahrzeugfolierung.
Andere Vertragsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Die AGB des Anbieters gelten ebenfalls für vergleichbare Vertragsabschlüsse, ohne dass eine erneute Erwähnung notwendig ist. Die maßgebliche Fassung ist jene, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Auftraggebers unter http://www.endless-fahrzeugveredelung.de/agb abrufbar ist, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
1.4 Falls eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.
1.5 Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden ist und bestätigt, die FAQ für die jeweilige Leistung zur Kenntnis genommen zu haben. Diese Bestätigung erfolgt durch die Auftragserteilung.
3. Terminvereinbarungen
3.1. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber wird mit der Vereinbarung eines Termins für die Serviceleistungen des Anbieters geschlossen und von beiden Parteien anerkannt. Zur zusätzlichen Bestätigung muss der Auftraggeber vor Beginn der Leistungen eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
3.2. Dringende Aufträge müssen vom Auftraggeber vor der Annahme als solche gekennzeichnet werden. Die Annahme von Eilaufträgen liegt im Ermessen des Anbieters und hängt von der aktuellen Auftragslage ab.
4. Nichteinhaltung der Terminvereinbarungen
4.1. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Termine sind verbindlich.
4.2. Sollte der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht einhalten, ist der Anbieter berechtigt, eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 20,00 EUR, als Schadensersatz zu verlangen. Der Auftraggeber kann jedoch nachweisen, dass kein Schaden oder eine wesentlich geringere Wertminderung als die Pauschale entstanden ist.
5. Reklamation
5.1. Die vom Anbieter erbrachten Leistungen werden bei der Fahrzeugübergabe gemeinsam mit dem Auftraggeber überprüft und abgenommen. Beanstandungen sind sofort nach der Durchführung der Arbeiten zu melden. Verborgene Mängel müssen nach deren Entdeckung umgehend dem Anbieter mitgeteilt werden. Der Anbieter hat das Recht, berechtigte Reklamationen durch Nachbesserung zu beheben.
Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Beanstandungen müssen vor Ort und sofort im Beisein des Anbieters schriftlich dokumentiert werden.
5.3. Schäden am Fahrzeug, die möglicherweise durch den Anbieter verursacht wurden, sind unmittelbar nach der Fahrzeugübergabe zu melden.
6. Schadensersatz
6.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Anbieter sind ausgeschlossen,
außer in folgenden Fällen:
- Schadensersatzansprüche für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
- Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
6.2. Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und auf bereits beschädigten Lacken beruhen, wie etwa durch Steinschlag, Abplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken oder Kratzern, begründen keine Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB.
6.3. Bei einigen Arbeiten am Fahrzeug müssen aggressive Reinigungsmittel benutzt werden, welche gegebenenfalls bestimmte Materialien beschädigen oder verfärben können. Der Auftraggeber wird darüber vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert. Wird die Arbeit dennoch gewünscht, sind Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und seine Mitarbeiter gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB ausgeschlossen.
6.4. Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Leistung vorhanden waren (wie z.B. Karosserieschäden, Kratzer, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, lose oder beschädigte Innenausstattung) oder durch die Arbeiten vergrößert wurden, sind von der Haftung gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB ausgenommen. Der Auftraggeber wird darüber vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Durchführung der Arbeiten, sind Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und seine Mitarbeiter ausgeschlossen.
6.5. Motor- und Motorraumreinigungen werden nur bei Fahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die einwandfreie Abdichtung. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB.
6.6. Empfindliche Elektrobauteile müssen vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten dem Anbieter gemeldet oder auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden. Andernfalls können keine Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB geltend gemacht werden.
7. Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung
7.1. Bevor die Arbeiten am Fahrzeug beginnen, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragsformulare und Annahmeprotokolle zu unterschreiben. Dazu gehört auch eine schriftliche Dokumentation des aktuellen Zustands des Fahrzeugs, bei der vorhandene Schäden nach Möglichkeit durch Fotos festgehalten werden müssen, um etwaige bereits bestehende Schäden zu vermerken.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Unsere Leistungen werden grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Kartenzahlung oder, nach vorheriger Vereinbarung, auf Rechnung erbracht.
8.2. Der Auftraggeber hat die Zahlungsbedingungen so zu akzeptieren, wie sie in der Auftragsbestätigung festgelegt sind.
8.3. Ausnahmen von den Regelungen in Punkt 7.1 und 7.2 können in Ausnahmefällen nach vorheriger mündlicher Absprache gemacht werden, müssen
jedoch schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten werden, um rechtsgültig zu sein.
9. Preise
9.1 Preisangaben auf Informationsmaterialien und der Webseite des Anbieters dienen lediglich als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Der endgültige Preis für die beauftragte Dienstleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt.
9.2 Die endgültigen Kosten für die Leistungen werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und im Auftragsformular festgehalten.
10. Datenschutz
10.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters